Infomaterial & Anmeldeformulare Infomaterial & Anmeldeformulare

...einer Ausbildung und Weiterbildung an der Bernd Blindow Gruppe

Die Berufsfachschulen, Berufskollegs, Fachschulen, Fachoberschulen und Beruflichen Gymnasien der Bernd Blindow Gruppe bieten schulische Vollzeitausbildungen, für die moderate oder auch keine Schulgebühren anfallen. Zur Finanzierung einer schulischen Ausbildung können Schüler und Schülerinnen auf staatliche Hilfen sowie Vergünstigungen zurückgreifen. Somit ist eine Ausbildung an den privaten Schulen der Bernd Blindow Gruppe in einem finanziell verträglichen Rahmen machbar.


Schulgebühren

An unseren Standorten in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen gilt mittlerweile die Schulgeldfreiheit für unsere Ausbildungen im Gesundheitsbereich (Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie). In Niedersachsen (Standorte in Bückeburg und Hannover) gilt diese auch für die Ausbildung Pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA). Die Länder möchten hiermit dem Fachkräftemangel entgegenwirken, teilweise fallen einmalig zu zahlende Lernmittelgebühren an. Die monatlichen Schulgebühren liegen im Schnitt bei 140 Euro oder darunter. Sofortzahler, die ihre gesamten Schulgebühren zu Beginn der Ausbildung entrichten, haben einen Anspruch auf Skonto in Höhe von 2% der Gesamtgebühren.

Die jeweils aktuellen Schulgebühren, die Ausbildungsdauer, den Ausbildungsbeginn und die Teilnahmebedingungen entnimm bitte dem aktuellen Anmeldeformular der entsprechenden Ausbildung der Schule in Deiner Nähe. Das Anmeldeformular erhältst Du direkt bei der Schule, z.B. im Rahmen eines Beratungstermins, oder Du lädst es einfach unter „Infomaterial anfordern“ auf unserer Webseite herunter.


Vergünstigungen für Schülerinnen und Schüler

Als Schülerin oder Schüler  der Bernd Blindow Gruppe besitzt Du den Schülerstatus. Das bedeutet, dass Du entsprechende Vergünstigungen bei der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel, öffentlicher Bibliotheken, der BAföG-Regelung, der Krankenversicherung sowie bei Sonderausgaben im Rahmen des Steuerrechts usw. erhältst.

Des Weiteren kannst Du an unseren Standorten in Bückeburg, Bad Sooden-Allendorf, Leipzig und Friedrichshafen während der Ausbildung ein Zimmer in den schuleigenen Wohnheimen zu günstigen Mietkonditionen (inkl. Nebenkosten und WLAN) mieten. Zudem bieten mehrere Standorte eine Mensa und Cafeteria mit einer abwechslungsreichen Karte und schülergerechten Preisen.

Wir unterstützen Dich gerne bei der Finanzierung Deiner Ausbildung. Wir bieten Dir die Möglichkeit einer günstigen Ausbildungsfinanzierung bis zu 48 bzw. 72 Monaten! Bitte erfrage die Höhe des Schulgeldes bzw. die Höhe der monatlichen Finanzierungsraten bei der Schule Deiner Wahl. In besonders begründeten Fällen vergibt die Bernd Blindow Gruppe auch ein Teil- oder Vollstipendium für die Ausbildung an einer ihrer Schulen.

Nachfolgend möchten wir Dir einen Überblick über Finanzierungsmöglichkeiten von schulischen Ausbildungen durch staatliche und nicht staatliche Stellen geben. Beachte bitte, dass diese Angaben - trotz sorgfältiger Recherche - ohne Gewähr sind und keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben! Bei weiteren Fragen zur Schulfinanzierung oder beim Wunsch, einen individuellen Zahlungsplan aufzustellen, wende Dich bitte direkt an die Schule Deiner Wahl.
 

1. Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

a) Schüler-BAföG

Wenn Du unsere berufsbildenden Schulen (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Technische Assistenz, Kosmetik, Design) oder weiterführenden Schulen (Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien) besuchst, besteht die Möglichkeit, Schüler-BAföG zu beziehen. Ein Anspruch auf Schüler-BAföG ist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (inkl. Wehr- oder Zivildienst) gegeben.

In Ausnahmefällen wird auch elternunabhängiges Schüler-BAföG gewährt, z.B. wenn der Schüler Vollwaise ist oder seine Eltern nicht unterhaltspflichtig sind. Auch Schüler in einer Zweitausbildung oder in einem Alter über 30 Jahren (z.B. bei Erziehungszeiten) können in Ausnahmefällen BAföG erhalten.
Informiere Dich am besten direkt auf der offiziellen Website zum BAföG, ob bei Dir die individuellen Voraussetzungen für das Schüler-BAföG vorliegen.

www.bafög.de

Kostenfreie BAföG-Hotline: 0800-223 63 41

b) Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, AFBG)

Schülerinnen und Schüler, die nach einer abgeschlossenen Erstausbildung an einer Aufstiegsfortbildung teilnehmen, können eine finanzielle Unterstützung zu den Schulgebühren und zum Lebensunterhalt auf Grundlage des Aufstiegs-BAföG erhalten. An der Bernd Blindow Gruppe bieten wir die Weiterbildungen zur / zum staatlich geprüften Techniker/in in der Fachrichtung Umweltschutztechnik, zur / zum staatlich geprüften Erzieher/in und zur / zum staatlich geprüften Heilerziehungspfleger/in an. Diese Weiterbildungen erfüllen die Voraussetzungen zur Gewährung des Aufstiegs-BAföG. Die Förderung des Schulgelds ist einkommens- und vermögensunabhängig und es gibt hier keine Altersbegrenzung. Bei Maßnahmen in Vollzeitform wird zusätzlich ein monatlicher Beitrag zur Deckung des Unterhaltsbedarfs gewährt.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG findest Du unter

www.aufstiegs-bafoeg.de

Kostenfreie Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG: 0800 / 622 36 34
 

2. Rabattaktionen der Bernd Blindow Gruppe

a) Geschwister-Bonus

Du bist Schülerin oder Schüler bei uns und Deine Geschwister wollen auch an der Bernd-Blindow-Gruppe eine Ausbildung besuchen? Geschwister von (ehemaligen) Schüler:innen der Bernd Blindow Gruppe profitieren vom Geschwister-Bonus und sparen 5% der Schulgebühren.

b) Sparaktion Anmeldegebühr

Du gibst das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular an einem Tag der offenen Tür oder während einer Ausbildungsberatung persönlich an der Schule ab? In diesem Fall sparst Du die Anmeldegebühr, falls eine solche nach den Teilnahmebedingungen erhoben wird.

3. Bildungskredit des Bundes (KfW)

Zur Unterstützung von Schülern/innen sowie Studenten/innen in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms seit dem 01.04.2001 ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Ausbildungsfinanzierung angeboten. Er steht neben oder zusätzlich zu Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Verfügung.

Einige Banken verzichten auf eigene Angebote, treten aber als Vermittler des KfW-Bildungskredites auf. Dazu kommen noch weitere Organisationen, die keine Banken sind, aber den KfW-Bildungskredit vermitteln können. Z. B.: Citibank, Commerzbank, HypoVereinsbank (HVB), MLP, SEB, Sparkassen (machen teilweise aber auch eigene Angebote), Studentenwerke (vereinzelt), Volks- und Raiffeisenbanken (in Bayern machen sehr wenige eigene Angebote).Mehr unter www.bildungskredit.de
 

4. Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit

An den Schulen der Bernd Blindow Gruppe findest Du ein breites Angebot an staatlich anerkannten beruflichen Aus- und Weiterbildungen, für die ein Bildungsgutschein eingesetzt werden kann. Mit einem Bildungsgutschein werden bis zu 100 Prozent der Ausbildungskosten vom Arbeitsamt bzw. von der Agentur für Arbeit übernommen! Wir haben alle wichtigen Infos zu den Voraussetzungen für den Bildungsgutschein und Deine Möglichkeiten für Dich zusammengestellt.
 

5. Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr

Zeitsoldaten:innen können nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst (BFD) der Bundeswehr gefördert werden. Der Bund übernimmt in diesem Fall die Kosten für Lehrgangskosten, Lernmittel und Prüfungsgebühren sowie den Finanzhilfeanteil des Landes, siehe auch unter www.bfd.bundeswehr.de
 

6. Darlehen von Banken und Versicherungen

Darlehen gehen in der Regel mit hohen Zinsen und zusätzlichen Banksicherheiten einher. Neben diesen gewöhnlichen Darlehen gibt es weitere, kostengünstigere Möglichkeiten: Das Hypothekendarlehen und das Policendarlehen.
 

7. Ausbildungsstipendien

Die meisten Stipendien im Bereich Bildung beziehen sich auf ein Studium oder eine Weiterbildung. Es gibt aber auch Stipendien, die eine schulische Ausbildung fördern. Die Bernd Blindow Gruppe vergibt für einige Ausbildungen in begründeten Fällen Teil- oder Vollstipendien. Bitte informiere Dich hierzu bei der Schule Deiner Wahl. Auf den nachfolgenden Datenbanken kannst Du umfassend nach Stipendien und Förderprogrammen von Stiftungen und Unternehmen – auch für schulische Ausbildungen – recherchieren:

www.foerderdatenbank.de

Nachfolgend haben wir Dir ein paar aktuelle Ausbildungsstipendien von verschiedenen Stiftungen und Unternehmen zusammengestellt:

Friedrich-Thieding-Stiftung des Hartmannbundes: Ausbildungsförderung für hilfebedürftige Arztkinder.

www.hartmannbund.de/stiftungen/aehae/unterstuetzungsleistungen/

Gustav Schickedanz-Stiftung: Begabtenförderung für hilfebedürftige Schüler in weiterführenden Schulen, Fachschüler und Studierende.

www.gustav-schickedanz-stiftung.de/die-stiftung.html

IT-Talents GmbH: IT-Stipendium für IT-interessierte Schüler, Azubi, Studierende oder Berufsanfänger.

www.it-talents.de

Nicolaidis YoungWings Stiftung: Die Förderung des Sebastian Bildungsstipendiums richtet sich an Halb- und Vollwaisen im Alter von 17 bis 27 Jahren mit deutscher Staatsbürgerschaft innerhalb des ganzen Bundesgebiets.

www.nicolaidis-youngwings.de

Reemtsma Begabtenförderungswerk: Das Reemtsma Begabtenförderungswerk vergibt Stipendien an begabte Schüler und Studenten, deren Familien ihre Ausbildung oder Studium nicht oder nur sehr begrenzt unterstützen können.

www.begabtenfoerderungswerk.de

Talent im Land: Das Stipendienprogramm Talent im Land unterstützt begabte Schülerinnen und Schüler aus Baden-Württemberg, die aufgrund ihrer sozialen Herkunft Hürden zu überwinden haben, auf ihrem Weg zum Abitur oder zur Fachhochschulreife, bspw. an Beruflichen Gymnasien oder Berufskollegs mit Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife.

www.talentimland.de
 

8. Förderung nach Sozialgesetzbuch SGB III (Agentur für Arbeit)

Seit dem 01.01.1998 (geändert zum 01.03.2003) ist das Sozialgesetzbuch III in Kraft und bildet damit die Grundlage zur Förderung der beruflichen Weiterbildung. Diese Förderung kann zur beruflichen Eingliederung oder bei drohender Arbeitslosigkeit erforderlich sein. Zur Teilnahme an einer durch den Staat geförderten Bildungsmaßnahme benötigst Du seit dem 01.03.2003 einen Bildungsgutschein (BGS). Dieser Bildungsgutschein dient dabei als Zusage der Agentur für Arbeit über die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer längeren Weiterbildung, gem. § 77 SGB III.

9. Förderung durch Deutsche Rentenversicherung (DRV), Unfallkassen (UK) und Berufsgenossenschaften (BG)

Deutsche Rentenversicherung Bund

Falls aus gesundheitlichen Gründen der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, besteht die Möglichkeit der Finanzierung einer beruflichen Ausbildung durch die Deutsche Rentenversicherung:

Unfallkassen und Berufsgenossenschaften

Soweit eine Umschulung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation erfolgen soll, erteilen die zuständigen Versicherungsträger (Berufsgenossenschaften, Deutsche Rentenversicherung etc.) Auskunft über die Förderungsmöglichkeiten.

10. Weiterbildungsstipendium

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB), www.begabtenfoerderung.de, führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Begabtenförderungsprogramm der Bundesregierung durch. Das Programm richtet sich an junge Berufsabsolventen/innen (Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen), die eine besondere Begabung erkennen lassen. Die Voraussetzungen und weitere Informationen findest Du auf folgenden beiden Webseiten:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
 

11. Bildungsprämie

Ziel der Bildungsprämie ist es, Personengruppen mit geringem Einkommen zur Weiterbildung zu motivieren und deren Weiterbildungsbeteiligung zu erhöhen. Gefördert werden Erwerbstätige, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen verfügen. Der Bund übernimmt die Hälfte der Gebühren für eine Weiterbildung bis zu einem maximalen Betrag von 500 Euro pro Prämiengutschein. Pro Person kann jedes Jahr ein Prämiengutschein ausgegeben werden. Am besten Du informierst Dich direkt auf der offiziellen Website:

www.bildungspraemie.info

Kostenlose Info-Hotline: 0800 26 23 000
 

12. Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ der Stiftung Warentest

Für diejenigen, die bereits eine Ausbildung durchlaufen (haben), stellt der Besuch einer Fachschule (z.B. Weiterbildung zum Techniker, Erzieher, Heilerziehungspfleger) oder das Studium eine Weiterbildung dar. Die Stiftung Warentest erläutert im Leitfaden „Weiterbildung finanzieren“ wesentliche Möglichkeiten der Finanzierung einer Weiterbildung, wie etwa:

  •     Prämiengutscheine – was ist das und wer kann damit gefördert werden?
  •     Für was kann man das Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen?
  •     Wie wird man im Meister-BAföG unterstützt?
  •     Welche Konditionen muss man bei einem Aufstiegsstipendium erfüllen?
  •     Welche Formen des Weiterbildungsstipendiums gibt es?
  •     Was heißt eigentlich WeGebAU oder Aqua und für wen ist das relevant?
  •     Wer kann Bildungsgutscheine einlösen und wo erhalte ich diese?

Weiterhin werden landesspezifische Förderprogramme genannt und erläutert. Bitte beachte, dass üblicherweise für die Förderungen relevant ist, wo Du Deinen Erstwohnsitz hast bzw. in welchem Bundesland Dein Unternehmen sitzt.

13. Kindergeld

Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung, die dazu beitragen soll, den Lebensunterhalt von Kindern zu sichern. Für Kinder über 18 Jahre gibt es nur dann Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere kann für Kinder, die sich in Ausbildung befinden, weiterhin Kindergeld bezogen werden. Informiere Dich über das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.


14. Stichwort: Steuern

Aufwendungen für Schulgeld an unseren Ersatzschulen sind von der Steuer als Sonderausgabe in einer Höhe von bis zu 30 % des Schulgeldes (maximal 5.000 Euro pro Jahr) absetzbar. Die entsprechende Rechtsgrundlage findet sich in §10 Abs. 1, Nr. 9 Einkommenssteuergesetz.
 

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